AGB

Das Kleingedruckte (AGB)

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von hike.ch, Markus Glättli, Wanderleiter mit eidg. Fachausweis, 8820 Wädenswil, nachfolgend „hike.ch“ genannt.

  1. Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und hike.ch und gelten für alle unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Carunternehmer, Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheinen, Billette, Mietwagen, Hotelunterkünften usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und hike.ch ist nicht Ihre Vertragspartei.

  1. Anmeldung und Bezahlung

Sie können sich schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) anmelden. Mit Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ bieten Sie hike.ch den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Hike.ch wird Ihre Anmeldung innert 5 Arbeitstagen bearbeiten, während dieser Zeit sind Sie an Ihre Anmeldung gebunden. Mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch hike.ch (Annahmeerklärung) wird der Vertrag abgeschlossen und vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Sie erhalten nach der Bestätigung weitere Informationen zum gebuchten Angebot.

Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken für Kunden mit Wohnort Schweiz.

Bei der Anmeldung für mehrere Personen gelten vorliegende AGB, insbesondere die Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten, für alle Teilnehmenden. Die anmeldende Person steht für die Pflichten aller Teilnehmenden wie für die eigene ein, dies betrifft auch die Bezahlung des Preises.

Sie können ein halbes Doppelzimmer buchen, dies unter dem Vorbehalt, dass sich auch ein/e andere/r Teilnehmer/in für ein halbes Doppelzimmer anmeldet. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt Ihre Anmeldung für ein Einzelzimmer. Hike.ch wird Sie entsprechend informieren. Ihre Zahlungsverpflichtung lautet auf die gebuchte Aktivität/Reise einschliesslich Unterbringung im Einzelzimmer. Der Einzelzimmermehrpreis wird Ihnen erst in Rechnung gestellt, wenn kein halbes Doppelzimmer verfügbar ist.

Hike.ch behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen.

Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Gesamtpreises innert 20 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Angebotsbeginn zu überweisen. Sollten Sie weniger als 31 Tage vor Reise-/Aktivitätsbeginn buchen, ist der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Sofern die Anzahlung resp. der Restbetrag nicht fristgerecht bezahlt wird, kann hike.ch nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist den Vertrag als annulliert betrachten und die Annullierungskosten nach Ziffer 8 einfordern.

Die Ausschreibungen und Preise auf der Webseite www.hike.ch und anderen Werbemitteln sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Bei einer Änderung orientiert Sie hike.ch vor Vertragsabschluss.

Sollten Sie direkt von Leistungserbringern Informationsmaterial beziehen oder sich in Foren und im Internet usw. über die Aktivität oder Reise informieren, sind diese Informationen keine Leistungspflicht von hike.ch

  1. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Für sämtliche Aktivitäten/Touren sind eine gute Gesundheit und eine der Ausschreibung entsprechende Ausrüstung erforderlich. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen sowie die Ausrüstung gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein/e Teilnehmer/in diese nicht erfüllt, kann hike.ch die/den Teilnehmer/in vom Anlass resp. der Reise ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

Sie sind verpflichtet, hike.ch über allfällige gesundheitliche oder andere Risiken bei der Anmeldung zu orientieren. Andernfalls wir davon ausgehen, dass Sie sämtliche Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten erfüllen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Kranken- und Unfallversicherung auf genügenden Versicherungsschutz. An den Aktivitäten und Touren von hike.ch können nur Personen teilnehmen, die genügend gegen Unfall und Krankheit versichert sind. Die Überprüfung ist alleinige Sache der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Bei Ausland-Aktivitäten oder Touren ist dafür zu sorgen, dass die Kranken- und Unfallversicherung die Rückführungskosten im Falle von Krankheit oder Unfall übernehmen.

Es ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung empfohlen.

Sie nehmen an einer Gruppenaktivität teil und verpflichten sich, sich in die Gruppe einzufügen. Dies erfordert von Ihnen Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb der Gruppe. Sie müssen die Weisungen von hike.ch resp. der Wanderleiterin/des Wanderleiters befolgen. Sollten sich für Sie irgendwelche Schwierigkeiten ergeben, so orientieren Sie hike.ch resp. die/den Wanderleiter/in umgehend. Siehe dazu auch Ziffer 13 und 15.2.2.

Sie sind selber dafür verantwortlich, rechtzeitig beim vereinbarten Treffpunkt einzutreffen. Die Planung der Anreise liegt in Ihrer Verantwortung, auch dann, wenn bei der Beschreibung der Aktivität/Tour Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs angegeben sind. Diese sollen Ihnen die Reiseplanung erleichtern, sind aber nicht Vertragsbestandteil.

 

  1. Gruppengrösse und Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sofern nicht anders ausgeschrieben 4 Teilnehmende pro Wanderleiter/in, bei individuellen Angeboten ist auch eine abweichende Gruppengrösse möglich. Hike.ch behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Reise resp. Aktivität bei 1-Tages-/Wochenendtouren bis 2 Tage und bei Touren von 3 und mehr Tagen Dauer bis 21 Tage vor Beginn entschädigungslos zu annullieren. Allfällig bezahlte Beiträge werden rückerstattet unter Ausschluss weiterer Forderungen.

  1. Im Preis inbegriffene Leistungen

Die im Preis eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie der Aktivitäts- oder Reiseausschreibung. Dies sind in der Regel:

–       Tourenorganisation und -leitung

–       Weiteres gemäss Ausschreibung

  1. Im Preis nicht inbegriffene Leistungen

Die Leistungen von hike.ch ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die nachfolgenden Leistungen sind nicht im Preis inbegriffen, ausser sie sind bei der Ausschreibung als im Preis inbegriffen ausdrücklich aufgeführt.

–       An- und Rückreise sowie Fahrtkosten während der Tour

–       Zwischenverpflegung, Getränke

–       Materialmiete

–       Versicherungen

–       Vor Ort gebuchte Ausflüge und Aktivitäten, diese werden von Drittunternehmen (Fremdleistungen) angeboten und durchgeführt. In diesen Fällen ist hike.ch nicht Ihr Vertragspartner.

Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von hike.ch schriftlich und vorbehaltslos bestätigt worden sind.

Trinkgelder für Chauffeure und Reiseleiter sind in den Preisen von hike.ch nicht inbegriffen. Das Trinkgeld ist eine freiwillige, persönliche Anerkennung für gute Dienstleistungen.

  1. Material

Das benötigte Material für die Aktivität/die Tour wie Schneeschuhe, (Teleskop-)Stöcke, LVS, Schaufel etc. kann hike.ch für Sie, solange vorrätig, organisieren. Dies ist auf der Anmeldung oder bis zu dem durch hike.ch in der Korrespondenz angegebenen Datum mitzuteilen. Die Miete für das Material wird zusätzlich in Rechnung gestellt und ist zusammen mit der Zahlung des Restbetrages (Ziffer 2) zu überweisen.

Sie haben das gemietete Material sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen an und Verlust von gemietetem Material werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

  1. Rücktritt durch Sie

Sollten Sie auf die Teilnahme verzichten, bittet hike.ch Sie um sofortigen schriftlichen Bescheid (per Post oder E-Mail). Massgebend zur Berechnung der Fristen sind die vorne genannten Regeln.

Unabhängig des Zeitpunktes Ihres Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 verrechnet.

Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden folgende Stornokosten berechnet:

–       bis 30 Tage vor Angebots-/Tourbeginn: 15%

–       29 bis 20 Tage vor Angebots-/Tourbeginn: 30%;

–       19 bis 10 Tage vor Angebots-/Tourbeginn: 50%;

–       9 bis 3 Tage vor Angebots-/Tourbeginn: 80%

–       2 Tage bis Angebots-/Tourbeginn, Nichterscheinen: 100%

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei hike.ch zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über die Internetseite, Telefonbeantworter oder Telefax von hike.ch oder anderen elektronischen Medien.

Die Kosten für gemietetes Material werden unabhängig des Datums der Annullierung voll verrechnet.

Bereits von hike.ch gebuchte und bezahlte Flugtickets auf Ihren Namen gehen in jedem Fall zu Ihren Lasten. Die Annullationsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft kommen zur Anwendung (unterschiedlich je Fluggesellschaft und Buchungsklasse). Der verbleibende von hike.ch zurückzuerstattende Betrag berechnet sich gemäss Berechnungstabelle oben.

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt und die Teilnahmebedingungen sowie Mitwirkungspflichten erfüllt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr von hike.ch von pauschal CHF 50.00 und allfälligen Mehrkosten, welche durch die Umbuchungen entstehen können. Voraussetzung ist, dass die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Hotels, Flug-, Schiffgesellschaften, etc.) diese Änderung ebenfalls akzeptieren, was vor allem an Flugtarifbestimmungen scheitern kann.

Ein Ersatzreisender kann bei Tages- und Wochenendtouren bis 3 Arbeitstage vor Beginn der Aktivität resp. Tour benannt werden, bei Touren und Reisen von 3 und mehr Tagen bis 7 Arbeitstage vor Beginn. Massgebend zur Berechnung der Fristen sind die vorne genannten Regeln.

Hike.ch behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten gemäss Ziffer 3, die Benennung des Ersatzreisenden bzw. den Eintritt dessen in den Vertrag abzulehnen.

  1. Programmänderung, Rücktritt vor Beginn der Tour oder Aktivität durch hike.ch

Grundsätzlich finden die Aktivitäten/Touren bei jeder Witterung statt. Doch hat die Sicherheit Priorität. Deshalb behält sich hike.ch vor, das Programm vor Beginn der Aktivität/Tour zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, wie Naturereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks usw. dies erfordern. Hike.ch wird Sie so bald als möglich über Änderungen informieren. Sie wissen, dass die Aktivitäten und Touren in freier Natur stattfinden und somit Änderungen immer möglich sind. Solange die Änderung den Zuschnitt der Aktivität/Tour resp. Reise nicht ändert, handelt es sich um keine wesentliche Vertragsänderung. Sollte die Änderung eine wesentliche sein und der Zuschnitt der Aktivität oder Tour geändert werden, richtet sich Ihr Recht nach Ziffer 10 Absatz 3.

Hike.ch kann eine Aktivität oder Tour absagen, wenn höhere Gewalt oder andere nicht voraussehbare oder abwendbare Ereignisse wie Naturereignisse, behördliche Massnahmen aller Art, Streiks usw. die Durchführung der Aktivität resp. Tour erheblich erschweren, verunmöglichen oder gefährden. In diesem Fall haben Sie die Rechte nach Ziffer 10 Absatz 3.

Hike.ch behält sich das Recht vor, Sie von der Teilnahme an der Aktivität oder Reise auszuschliessen, wenn Sie durch Ihr Verhalten oder Unterlassungen oder mangelnde Ausrüstung berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden die Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten nach Ziffer 8 geschuldet.

  1. Rechte bei wesentlichen Vertragsänderungen oder Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss

Nach Vertragsabschluss können die Preise aus folgenden Gründen erhöht werden:

  1. nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
  2. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.);
  3. Wechselkursänderungen;
  4. staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) oder
  5. Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimumteilnehmerzahl durchgeführt werden.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt.

Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person), eine wesentliche Vertragsänderung vorliegt oder hike.ch die Reise nach Ziffer 9 Absatz 2 absagt, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können mit der Preiserhöhung resp. Programmänderung einverstanden sein, an einer von hike.ch vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Ihren Entscheid teilen Sie hike.ch per E-Mail oder Post innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von hike.ch mit. Ohne Ihre Mitteilung geht hike.ch davon aus, dass Sie die Preiserhöhung resp. Programmänderung akzeptieren. Im Falle eines Vertragsrücktritts (ohne Ersatzreise) bezahlt hike.ch Ihnen den bezahlten Reisepreis zurück, unter Ausschluss weiterer Forderungen.

  1. Programmänderungen während der Aktivität oder Tour, Abbruch der Aktivität oder Tour

Da die Aktivitäten und Touren von hike.ch im Freien stattfinden, kann es auch bei optimaler Planung aufgrund von Witterungsverhältnissen, behördlichen Anordnungen, Streiks usw. zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen ist hike.ch bemüht, soweit als möglich, eine gleichwertige Lösung anzubieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für hike.ch verursachen, darf hike.ch die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten der Teilnehmenden.

Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf hike.ch die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten der Reisenden.

  1. Sie beginnen die Aktivität oder Tour, können sie aber nicht beenden / nicht bezogene Leistungen

Sollten Sie die Aktivität oder Tour vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für die Aktivität oder Tour resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.

In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall) wird die Wanderleiterin/der Wanderleiter Ihnen soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.

  1. Ausserordentliche Kündigung während der Aktivität oder Tour durch hike.ch

Hike.ch behält sich das Recht vor, während der Aktivität resp. Tour den Vertrag mit Ihnen zu kündigen, wenn Sie durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen sich selber, andere Teilnehmende oder das Gelingen der Tour resp. Aktivität gefährden oder nachhaltig stören. Dies insbesondere wenn Sie nicht über die geeignete Ausrüstung, die geforderte Gesundheit, Fitness verfügen oder die Weisungen der Leitenden, trotz Mahnung, nicht befolgen. In diesen Fällen wird der bezahlte Preis nicht zurückbezahlt. Vorbehalten bleiben allfällige Schadenersatzansprüche seitens hike.ch.

Allfällige Kosten für die Rückreise zum Ausgangspunkt gehen zu Ihren Lasten. Schadenersatzansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

  1. Beanstandungen Ihrerseits und Abhilfeverlangen

Entspricht die Aktivität oder Tour nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Leitungsperson unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sie wissen, dass die Aktivitäten und Touren in freier Natur stattfinden und somit Änderungen durch unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, wie Naturereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks usw. immer möglich sind. Solange die Änderung den Zuschnitt der Aktivität, Tour resp. Reise nicht ändert, handelt es sich um keinen Mangel, der zur Abhilfe oder Minderung des Reisepreises berechtigt.

Wenn Sie mit der geleisteten Abhilfe resp. Schadensbeseitigung nicht zufrieden sind, haben Sie sich dies von der Leitungsperson bestätigen zu lassen und Ihre Forderungen innert 4 Wochen nach vertraglichem Aktivitäts- resp. Tourende bei hike.ch mit samt Ihren Beweismittel anzumelden.

Sollten Sie den Mangel resp. Schaden nicht unverzüglich während der Reise der Leitungsperson beanstandet haben oder melden Sie Ihre Forderungen nicht innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität resp. Tour an, verwirken Sie sämtliche Rechte, d.h. Sie gehen sämtlichen Rechte verlustig.

  1. Haftung

15.1     Allgemeines

Hike.ch vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es hike.ch oder der Wanderleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

15.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

15.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet hike.ch nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Vorbehalten bleiben nachfolgende Bestimmungen, sofern tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse rechtsgültig vereinbart werden können.

15.2.2 Haftungsausschlüsse

Hike.ch haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  1. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise, insbesondere wenn Sie die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen oder die Weisungen der Leitungsperson/en nicht befolgen;
  2. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
  3. auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches hike.ch oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von hike.ch ausgeschlossen.

15.2.3 Haftung für Schäden bei Tagesaktivitäten

Unter Vorbehalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit weitergehenden Haftungsausschlüssen oder Haftungsbegrenzungen haftet hike.ch bei Tagesaktivitäten gemäss den gesetzlichen Regelungen, wobei die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen und die Haftung von hike.ch für leichtes Verschulden ausgeschlossen ist.

Im Weiteren kommen Ziffer 15.2.5 bis 15.3 zur Anwendung.

15.2.4 Haftung für mehrtägige Touren und Aktivitäten mit Übernachtung

  1. Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet hike.ch im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.

  1. Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)

Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von hike.ch auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

15.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden

Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet hike.ch nicht.

15.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Mobiltelefone usw.

Hike.ch macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Mobiltelefone usw. selber verantwortlich sind.

In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall unbeaufsichtigt liegen lassen.

Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Kreditkarten, Mobiltelefonen usw. haftet hike.ch nicht.

15.2.7 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation kann hike.ch die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet hike.ch nicht. Hike.ch rät Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

15.3 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Hike.ch ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem Vertreter von hike.ch vor Ort buchen oder ein/e hike.ch-Wanderleiter/in daran teilnimmt.

15.4 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen.

Tagesaktivitäten:

Vorbehältlich weitergehender Haftungsbeschränkungen resp. Haftungsausschlüssen in den anwendbaren Gesetzen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und internationalen Abkommen ist die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen sowie die Haftung von hike.ch für leichtes Verschulden ausgeschlossen.

Mehrtägige Touren und Aktivitäten mit Übernachtung:

Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt. Sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse für Personen- und andere Schäden vorsehen.

15.5     Verjährung

Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

  1. Einreisebestimmungen für Touren und Aktivitäten im Ausland

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten die Annulierungsbestimmungen (Ziffer X). Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie die notwendigen Dokumente auf sich tragen. Hike.ch macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.

  1. Haftpflichtversicherung von hike.ch

Hike.ch verfügt über eine Haftpflichtversicherung von CHF 10 Mio. bei der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG, CH-8304 Wallisellen, UID: CHE-105.833.491.

  1. Datenschutz

18.1 Ihre Daten

Hike.ch benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Hike.ch untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Hike.ch ist verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichert sie in der Schweiz.

18.2 Übermittlung an Leistungserbringer und Behörden

Hike.ch wird Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an seine Partner und Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.

Sowohl hike.ch wie die Partner und Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Hoteliers.

18.3 Besonders schützenswerte Personendaten

Es kann sein, dass Sie hike.ch besonders schützenswerte Personendaten übermitteln. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an die Partner und Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie hike.ch solche Angaben machen, ermächtigen Sie hike.ch ausdrücklich, dass hike.ch diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden darf.

18.4 Informationen über Angebote/Programme von hike.ch

Hike.ch wird sich erlauben, Sie in Zukunft über seine Programme und Reisen zu informieren. Auf dem jeweiligen Newsletter findet sich ein Link, ums sich aus der Verteilerliste auszutragen. Sie haben auch jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei hike.ch via E-Mail (info(at)hike.ch) abzubestellen.

18.5 Internetseite und Kommunikation über die Internetseite von hike.ch

Beim Besucher der Internetseite von hike.ch werden bestimmte Daten in anonymisierter Form erhoben. Die entsprechende Datenschutzbestimmung finden Sie unter www.hike.ch/Datenschutz.

Wenn Sie über die Internetseite von hike.ch Informationen anfordern, werden diese Daten solange als gesetzlich vorgeschrieben gespeichert. Gleiches gilt, wenn Sie über die Internetseite eine Aktivität oder Reise buchen.

18.6 Durchsetzung von Rechten

Hike.ch behält sich das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der von hike.ch berechtigten

Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

18.7 Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei hike.ch gespeicherten Daten nehmen oder den Informationsdienst von hike.ch abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an hike.ch, Speerstrasse 1, CH-8820 Wädenswil

  1. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und hike.ch eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Kontaktangaben lauten:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
CH-8038 Zürich
T: +41 (0)44 485 45 35
info@ombudsman-touristik.ch

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Wädenswil vereinbart.

Die vorstehende Bestimmung über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand gilt unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.

Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.